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FG Köln - Entscheidung vom 22.07.2014

8 K 1937/11

Normen:
EStG § 11 Abs 2 Satz 2
EStG § 52a Abs 10 Satz 10
EStG § 20 Abs 9 Satz 1

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Abzugsfähigkeit von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, die im Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen stehen, die vor dem 01.01.2009 [...]
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