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FG Hamburg - Entscheidung vom 04.02.2014

3 KO 28/14

Normen:
BVerfGG § 14
FGO § 1
FGO § 2
FGO § 3
FGO § 5
FGO § 33
FGO § 51
GG Art. 19
GG Art. 20
GG Art. 92
GG Art. 93
GG Art. 97
GG Art. 100
GG Art. 101
GKG § 66
HV Art. 3
HV Art. 62
HV Art. 64
HV Art. 65
HVerfGG § 14
VwGO § 40
VwGO § 54

Die Gerichtskosten-Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz ( GKG ) ist unzulässig und wäre im Übrigen auch unbegründet. I. 1. Unzulässig ist die Erinnerung bereits deswegen, weil keine kostenrechtlichen [...]
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