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EuGH - Entscheidung vom 04.09.2014

Rs. C-140/13

Normen:
Richtlinie 39/2004/EG vom 21.04.2004 Art. 54 Abs. 1
Richtlinie 39/2004/EG vom 21.04.2004 Art. 54 Abs. 2
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann sich gegenüber einer Person, die bei ihr den Zugang zu Informationen über einen bestimmten Finanzdienstleister beantragt hat, der zwischenzeitlich wegen Insolvenz aufgelöst worden [...]
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