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EuGH - Entscheidung vom 17.09.2014

Rs. C-242/13

Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob die Übernahme von Bürgschaften durch ein öffentliches Unternehmen dem Träger dieses Unternehmens zuzurechnen ist, neben sämtlichen Indizien, [...]
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