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EuGH - Entscheidung vom 11.09.2014

Rs. C-521/13 P

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b
AEUV Art. 256 Abs. 1
Satzung EuGH Art. 56
Satzung EuGH Art. 58 Abs. 1
VerfO EuGH Art. 181

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Think Schuhwerk GmbH trägt die Kosten. Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Think Schuhwerk GmbH (im Folgenden: Think Schuhwerk) die Aufhebung des Urteils des Gerichts [...]
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