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EuGH - Entscheidung vom 17.12.2014

Rs. T-344/14

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 65

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Lidl Stiftung & Co. KG trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 14. Dezember 2012 meldete die Klägerin, die Lidl Stiftung & Co. KG, nach der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 [...]
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