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EuG - Entscheidung vom 24.10.2014

Rs. T-29/11

Normen:
AEUV Art. 263
AEUV Art. 272
VerfO EuG Art. 44 § 1 Buchst. c

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Personalkosten für Frau H. in Höhe von 56,76 Euro, Reisekosten in Höhe von 1 354,08 Euro und Kosten für Dienstleistungen in Höhe von 351,82 Euro, die von der Technischen Universität Dresden im Rahmen der [...]
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