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BVerwG - Entscheidung vom 10.09.2014

4 CN 4.13

Normen:
VwGO § 118 Abs. 1

BVerwG, Beschluss vom 10.09.2014 - Aktenzeichen 4 CN 4.13

DRsp Nr. 2014/15404

Berichtigung der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum

Tenor

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 wird dahingehend berichtigt, dass es bei der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum statt "25. Juni 2013"

lauten muss: "25. Juni 2014".

Normenkette:

VwGO § 118 Abs. 1 ;

Gründe

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 enthält im Datum der mündlichen Verhandlung einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.