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BVerfG - Entscheidung vom 04.12.2014

2 BvR 1987/13

BVerfG, Beschluss vom 04.12.2014 - Aktenzeichen 2 BvR 1987/13

DRsp Nr. 2015/2207

Einstweilige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens einer GmbH & Co. KG gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg

Tenor

Zur Sicherung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird einstweilen bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, längstens bis zum 21. Dezember 2014,

1.

dem Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S... GmbH & Co. KG - 36s IN 2196/13 - aufzuheben;

2.

dem Berliner Registergericht - Handelsregister - untersagt, die neue Rechtsform der S... GmbH & Co. KG, - HRA 44216 - gemäß C. IV. Ziffer 2.2 des Insolvenzplans in der Fassung vom 21. Oktober 2013 in das Register einzutragen (§§ 198 , 200 UmwG ).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.