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BGH - Entscheidung vom 02.12.2014

1 StR 265/14

BGH, Urteil vom 02.12.2014 - Aktenzeichen 1 StR 265/14

DRsp Nr. 2015/971

Verwerfung der Revisionen der Staatsanwaltschaft

Tenor

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Dezember 2013 werden verworfen.

Die Staatskasse hat die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Zur Begründung der Entscheidung nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinem Schriftsatz vom 9. Juli 2014 Bezug, die er in vollem Umfang teilt.