BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 1 StR 53/13
DRsp Nr. 2014/4921
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Tenor
Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt:
"1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. ..."
richtig:
1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. ...
heißen muss.
© copyright - Deubner Verlag, Köln