BGH, Beschluss vom 24.02.2014 - Aktenzeichen X ZR 141/10
DRsp Nr. 2014/4010
Berichtigung eines Urteils im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Tenor
Das Urteil des Senats vom 29. Oktober 2013 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die Jahreszahl des abgeänderten Urteils des Bundespatentgerichts auf "2010" lautet.
Vorinstanz: BPatG, vom 27.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ni 43/08 (EU)
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