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BGH - Entscheidung vom 29.07.2014

X ZR 148/12

BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - Aktenzeichen X ZR 148/12

DRsp Nr. 2014/12582

Berichtigung eines Urteils im Tenor wegen eines Schreibfehlers

Tenor

Das Urteil des Senats vom 14. Januar 2014 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die Nummer des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland teilweise für nichtig erklärten europäischen Patents 1 068 918 lautet.

Vorinstanz: BPatG, vom 08.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ni 43/10 (EP)