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VGH Hessen - Entscheidung vom 31.10.2013

3 A 840/13

Normen:
Art. 8 EMRK, AufenthG § 25 Abs 3, AufenthG § 29 Abs 2, AufenthG § 29 Abs 3, AUFENTHG § 32 Abs 3, AufenthG § 33, AufenthG § 4 Abs 1, AufenthG § 5 Abs 1 Nr 1, AufenthG § 5 Abs 3 Satz 2, GG Art 6
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
AufenthG § 7
AufenthG § 8
AufenthG § 25 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 29 Abs. 3
AufenthG § 32 Abs. 3
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 2
EMRK Art. 8

Fundstellen:
ZAR 2013, 49

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2012 - 11 K 586/10.F - abgeändert und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 32 [...]
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