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VGH Hessen - Entscheidung vom 14.02.2013

8 A 816/12

Normen:
FAG § 28 Abs. 2
Leitlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden vom 6. Mai 2010 (StAnz. S. 1470) und des Hebesatzes
FAG § 37
HGO § 92 Abs. 3 S. 1
HGO § 99
HGO § 138
HGO § 139
HKO § 52 Abs. 1
HKO § 53 Abs. 2
HKO § 54
HV Art. 137 Abs. 2, Abs. 3 S. 2, Abs. 5
GG Art. 28 Abs. 2
FAG § 37 Abs. 1
HKO § 52 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 487

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 14. Februar 2012 - 3 K 936/10.KS - abgeändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist und dem Beklagten Kosten auferlegt worden sind. [...]
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