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VGH Hessen - Entscheidung vom 29.07.2013

9 B 1362/13.T

Normen:
VwGO § 80 Abs 7 S 2
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80 Abs. 7 S. 2

Fundstellen:
DÖV 2013, 910
ZUR 2014, 109

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt. I. [...]
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