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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.11.2013

19 C 13.1206

Normen:
RL 2008/115/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 (Rückführungsrichtlinie) Art. 11 Abs. 2
AufenthG (i.d.F. d. Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 Art. 11 Abs. 1 S. 3
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
VwVfG Art. 36 Abs. 1 2. Alt.
RL 2008/115/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. b)

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und [...]
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