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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.10.2013

22 ZB 13.1601

Normen:
§ 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO
Art. 3 Abs. 1 GG
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. 1. Es ist bereits [...]
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