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VGH Bayern - Entscheidung vom 23.07.2013

19 ZB 13.1507

Normen:
AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1a, 2
AufenthG § 56 Abs. 1 Nr. 1a
RL 2003/109 Art. 17 Abs. 2

I. Die Berufung wird wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und unter dem neuen Aktenzeichen 19 B 13.1506 fortgeführt. II. Der Streitwert wird vorläufig auf [...]
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