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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.09.2013

19 ZB 11.92

Normen:
VwGO § 86 Abs. 3
VwGO § 88
BJagdG § 29 Abs. 2
GVG § 17a Abs. 2 S. 3
GVG § 17a Abs. 5

I. Die Berufung wird zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). II. Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1. Es unterliegt ernstlichen [...]
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