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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 23.12.2013

2 B 11209/13

Normen:
GKG § 52 Abs. 5
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtStG § 9

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. November 2013 wird zurückgewiesen, soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist. Die [...]
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