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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 06.02.2013

8 C 10943/12.OVG

Normen:
AEG § 18 S. 1
AEG § 18b Nr. 1, 2
VwVfG § 74 Abs. 2 S. 2, 3
VwVfG § 74 Abs. 6 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 490

Die Entscheidung der Beklagten vom 31. Juli 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Planergänzung erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. [...]
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