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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 12.09.2013

6 A 2832/12

Normen:
VwVG NRW § 48 Abs. 1 S. 1, 3
ZPO § 850c
ZPO § 850f Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2014, 540

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder [...]
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