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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.04.2013

15 B 304/13

Normen:
GO NRW § 26 Abs. 6 Satz 6
GO NRW § 26 Abs. 6 S. 6

Fundstellen:
DÖV 2013, 653
NVwZ-RR 2013, 5
NVwZ-RR 2013, 6
NVwZ-RR 2013, 814

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Die Beschwerde bleibt [...]
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