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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.10.2013

6 B 1105/13

Normen:
VwVfG NRW § 38 Abs. 1 S. 1
VwVfG NRW § 48 Abs. 1
VwVfG NRW § 48 Abs. 2
BGB § 133
BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt. Die zulässige Beschwerde hat keinen [...]
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