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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.02.2013

18 B 1174/12

Normen:
AufenthG § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 3448/12 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. April 2012 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens [...]
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