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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.12.2013

3 A 1121/12

Normen:
BeamtVG § 36

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.582,08 Euro festgesetzt. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung, über [...]
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