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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.06.2013

14 A 1931/11

Normen:
EuRAG § 17 S. 3
EuRAG § 20
EigPrüfVO § 5
EigPrüfVO § 6

Fundstellen:
DStR 2013, 17
NJW 2103, 3530

Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist wirkungslos. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Klägerin. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000,00 Euro [...]
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