Das Verfahren ist gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem die Kläger ihre Klage mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2013 zurückgenommen haben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO . Entgegen [...]
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