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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 16.05.2013

13 U 159/12

Normen:
BGB § 249 Abs. 1
ZPO § 287

1. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 1238,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 43,70 € seit dem 07.11.2009, aus 29,90 € seit dem [...]
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