1. Die Anschlussberufung des Klägers vom 31.10.2012 gegen das Endurteil des LG München II vom 30.05.2012 (Az. 13 O 6393/10) wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten vom 19.07.2012 wird das Endurteil des LG [...]
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