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OLG München - Entscheidung vom 02.10.2013

11 W 1802/13

Normen:
§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Nrn. 3200, 3201 VV-RVG

I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Wert der Beschwerde beträgt 2.161,99 EUR. IV. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird [...]
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