Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau - Grundbuchamt - vom 28. März 2013 wird aufgehoben. I. Den Beteiligten zu 1 und 2 gehören je zur Hälfte die Eigentumswohnungen Nr. 5 (Haus A - xxx) und Nr. 10 [...]
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