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OLG Köln - Entscheidung vom 22.02.2013

2 Ws 100/13

Normen:
StPO § 305
StPO § 304
StPO § 397a Abs. 1

Fundstellen:
StV 2014, 278

Die Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Nebenklägerin. I. Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Antragsschrift vom 19.02.2013, mit der sie die Verwerfung der Beschwerde als [...]
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