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OLG Köln - Entscheidung vom 31.05.2013

17 W 34/13

Normen:
GKG § 21

Die Erinnerung der Antragstellerin gegen den Gerichtskostenansatz für den Berufungsrechtszug gemäß Gerichtskostenrechnung vom 04.10.2012 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens fallen der [...]
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