Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 5) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.04.2013 - Az.: 378 III 189/12 - dahingehend abgeändert, dass das Geburtenbuch betreffend den Eintrag Urkunden Nr. G 1274 aus 2011 [...]
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