1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Grundbuchamts V.-S. vom 14.8.2013 (VSW019 GRG 1001/2013) aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die mit Antrag der Beteiligten WEG B. vom 8.8.2013 [...]
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