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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.06.2013

5 RVGs 46/13

Normen:
RVG § 51 Abs. 1 S. 1

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 264,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. I. Der [...]
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