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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.08.2013

I-15 W 209/13

Normen:
BGB § 311b Abs. 1 S. 2, BGB § 883 Abs. 2, BGB § 885

Fundstellen:
FGPrax 2014, 10
NotBZ 2014, 64

Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf insgesamt 22.000 EUR festgesetzt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt. [...]
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