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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.02.2013

I-15 W 52/13

Normen:
BGB § 164

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO ) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71 , 73 GBO zulässig. Da das FGG-RG die Eigenständigkeit der Vorschriften [...]
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