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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 02.04.2013

VI-U (Kart) 9/13

Normen:
GWB § 20 Abs. 1
UWG § 4 Nr. 10

I. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 15. März 2013 auf 20.000 € und für die Zeit danach auf bis 11.000 € festgesetzt. I. [...]
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