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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.03.2013

I-6 U 114/11

Normen:
ZPO § 850k
BGB § 307 Abs. 1 S. 1
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat gemäß § 139 Abs. 1 und 2 ZPO darauf hin, dass die Berufung der Verfügungsbeklagten zwar zulässig ist, aber voraussichtlich nicht begründet sein [...]
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