Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Kosten werden nicht erstattet. Die gemäß §§ 76 Abs. 2 FamFG , 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts [...]
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