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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 02.05.2013

L 13 SB 259/12 B

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 23. August 2012 insoweit aufgehoben, als gegen den Beschwerdeführer ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 € festgesetzt worden ist. Die Staatskasse hat [...]
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