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LSG Bayern - Entscheidung vom 04.12.2013

L 15 SF 226/11

Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht am 31.05.2011 wird auf 152,- EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung wegen der [...]
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