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LSG Bayern - Entscheidung vom 15.05.2013

L 15 SB 67/13 B

I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 18.11.2010 aufgehoben. Die Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten des Dr. U. S. vom 11.02.2010 werden auf die Staatskasse [...]
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