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LSG Bayern - Entscheidung vom 21.11.2013

L 15 SF 91/13

Normen:
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4
JVEG § 5

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht am 06.02.2013 wird auf 86,50 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem [...]
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