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LSG Bayern - Entscheidung vom 26.11.2013

L 15 SF 208/13

Normen:
JVEG § 17
JVEG § 19
JVEG § 21
JVEG § 4
JVEG § 5

Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung des Gerichtstermins am 01.07.2013 wird auf 130,- EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin [...]
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