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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.03.2013

L 9 R 1796/10

Normen:
BVFG § 4
FANG Art. 6 § 4 Abs. 6
FRG § 1 Buchst. a
FRG § 15
FRG § 16
FRG § 22 Abs. 4
GG Art. 11
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
SGB I § 30 Abs. 3 S. 2
SGB VI § 254b
SGB VI § 254d
SGB VI § 255a
SGB VI § 256b Abs. 1 S. 1
SGB VI § 64
SGB VI Anl. 13

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 25. März 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Klägerin begehrt die [...]
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