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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.07.2013

L 7 AY 1259/11

Normen:
AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung vom 14.03.2005
AufenthG (2004) § 23 Abs. 1

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 24. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Klägerin, die seit August 2007 [...]
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